Der Entlastungsbetrag kann jetzt auch für Ehrenamtliche verwendet werden.
Per 1.1.2025 steigt der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 um 6 EUR auf 131 EUR. Die Landesregierung entschied außerdem, dass der Entlastungsbetrag für ehrenamtliche, ungeschulte Helfende im Rahmen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden darf. Ein paar Punkte gilt es zu beachten (bitte nachlesen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende) z.B.:
Einzelhelferin oder Einzelhelfer kann sein, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die Unterstützung ehrenamtlich übernimmt und nicht mehr als zwei Personen zeitgleich unterstützt,
- nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist,
- nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt,
- nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftigen Personen tätig ist.
- Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung.
Mögliche Leistungen, beispielsweise:
- Begleitung bei Spaziergängen, zur Ärztin oder zum Arzt sowie zu Behörden,
- Einkaufs- und Hauswirtschaftsleistungen sowie Hilfen im häuslichen Außenbereich, beispielsweise durch Unterstützung bei der Gartenarbeit,
- Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen,
- Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei sozialen Kontakten.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird individuell zwischen der/dem Einzelhelfer/in und der zu unterstützenden pflegebedürftigen Person abgestimmt. Der Betrag ist nicht gesetzlich festgelegt, die Erfahrung zeigt, dass ein Entschädigungsbetrag zwischen 12,50 EUR und 20,00 EUR in der Stunde häufig vereinbart wird. Auch wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit als ehrenamtliche EinzelhelferIn steuerfrei sind, müssen sie im Rahmen der Einkommensteuerklärung angegeben werden.
Die Abrechnung erfolgt in zwei Schritten
- die Helfenden werden direkt vom Versicherungsnehmer bezahlt
- der Abrechnungsvordruck wird ausgefüllt und bei der Pflegekasse eingereicht, der Betrag wird dem Versicherungsnehmer erstattet.
Auf Antrag kann die Pflegekasse die Helfenden direkt bezahlen.
Alle Formulare finden Sie auf der oben verlinkten Website.