Mitgliederversammlung 2026

Mitgliederversammlung 2026

Seniorenrat Oberes Enztal e.V.

Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

Mittwoch, 15. April 2025 um 15 Uhr 
im König-Karl-Stift, König-Karl-Straße 81, 75323 Bad Wildbad
Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung durch die Vorsitzende

TOP 2 Grußworte

TOP 3 Rückblick der Vorsitzenden

TOP 4 Vorschau 2026

TOP 5 Bericht der Kassenverwalterin

TOP 6 Bericht der Kassenprüfer

TOP 7 Fragen aus der Versammlung

TOP 8 Entlastung der Kassenverwalterin

TOP 9 Entlastung des Vorstandes

TOP 10 Neuwahl Vorstand und Beisitzer

    TOP 11 Satzungsänderung (bitte klicken für den Wortlaut)

    § 2 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 7.2.2023 soll wie folgt geändert werden:

    Bisherige Fassung:

    Der Seniorenrat arbeitet unabhängig. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Seniorenrat verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Seniorenrats Oberes Enztal e.V. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Seniorenrats Oberes Enztal e.V.. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.   

    Neue Fassung (Ergänzung):

    Der Seniorenrat arbeitet unabhängig. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Seniorenrat verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Seniorenrats Oberes Enztal e.V. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Seniorenrats Oberes Enztal e.V.. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.   

    Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann folgendes beschließen

    • ehrenamtlich tätige Mitglieder können eine Vergütung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe der steuerfreien Ehrenamtspauschale, derzeit geregelt in § 3 Nr. 26a EstG, erhalten. 
    • Ehrenamtlich tätige Übungsleiter können eine Vergütung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe der steuerfreien Übungsleiterpauschale, derzeit geregelt in § 3 Nr. 26 EstG, erhalten.

    Als neuer § 9 sollen Aussagen zum Datenschutz (Umgang mit Mitgliedsdaten) mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:

    § 9 Datenschutz

    Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Bankverbindung. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Dabei wird eine Mitgliedsnummer vergeben.

    Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.

    Der bisherige § 9 Auflösung wird § 10 Auflösung.

    Der bisherige § 10 Schlussbestimmung wird § 11 Schlussbestimmung.

    +++ENDE+++

    TOP 12 Anträge zur Beschlussfassung

    TOP 13 Verschiedenes

    TOP 14 Schlussworte der Vorsitzenden

    Bitte richten Sie Ihre Anträge zur Tagesordnung spätestens bis 31. März 2026 per Brief oder E-Mail an Claudia Ollenhauer, 1. Vorsitzende, Aichelberger Weg 4, 75337 Enzklösterle, Tel. 07085 924 40 18, vorstand@seniorenrat-oberes-enztal.de.